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Aktuelles Arbeitsrecht 1/2018

Aktuelles Arbeitsrecht 1/2018© Thinkstock

Was lange währt wird end­lich gut? Ob dies aus ar­beits­recht­li­cher Per­spek­tive auch für den neuen Ko­ali­ti­ons­ver­trag von CDU, CSU und SPD gilt, wer­den wir in un­se­rer Ver­an­stal­tung „Ak­tu­el­les Ar­beits­recht 1/2018“ be­leuch­ten. Wir möch­ten Ih­nen gerne vor­stel­len, wel­che ar­beits­recht­li­chen Neue­run­gen sich für Ar­beit­ge­ber im Be­reich Be­fris­tung, Ar­beits­zeit und Teil­zeit er­ge­ben.

Rot im Ka­len­der an­strei­chen soll­ten sich alle Ar­beit­ge­ber auch den Ter­min des 25. Mai 2018, an dem die neue Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung in Kraft tritt. Vor die­sem Hin­ter­grund wer­den wir das Thema Mit­ar­bei­ter­kon­trolle näher be­trach­ten und Ih­nen da­bei die Möglich­kei­ten, Gren­zen und Fall­stri­cke für Ar­beit­ge­ber auf­zei­gen.

Darüber hin­aus wer­den wir Ih­nen wie üblich einen Über­blick über die ak­tu­elle ar­beits­ge­richt­li­che Recht­spre­chung und die da­mit ver­bun­de­nen Aus­wir­kun­gen ge­ben.