Der Sachverhalt:
Das Verfahren betrifft eine Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstände sowie die Widerklagen von drei Ex-Vorständen, mit denen diese Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen i.H.v. insgesamt mehr als 2,6 Mio. € verlangen.
Das LG wies die Klage ab und gab den Widerklagen statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Gründe:
Die Beklagten haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet.
Sie haben die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Das Fehlschlagen der Anlage beruht auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Der Misserfolg der Anlage war nicht auf die mangelnde Bonität der Underlyings zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten der Klägerin geführt hat.
Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets war auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten. Die von drei der Beklagten geforderten Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen i.H.v. insgesamt mehr als 2,6 Mio. € waren in voller Höhe zuzusprechen.