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Ärzte- und Apothekerbank scheitert mit Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstände

LG Düsseldorf 25.4.2014, 39 O 36/11

Das LG hat die Scha­dens­er­satz­klage der Ärzte- und Apo­the­ker­bank ge­gen fünf ih­rer ehe­ma­li­gen Vorstände ab­ge­wie­sen. Das Ge­richt be­schei­nigte den Vorständen die Sorg­falt ei­nes or­dent­li­chen und ge­wis­sen­haf­ten Ge­schäfts­lei­ters und sprach die­sen Ab­fin­dungs­an­sprüche, Ru­he­geld­zah­lun­gen, Bo­nus­for­de­run­gen und Ver­sor­gungs­leis­tun­gen zu.

Der Sach­ver­halt:
Das Ver­fah­ren be­trifft eine Scha­dens­er­satz­klage der Ärzte- und Apo­the­ker­bank ge­gen fünf ih­rer ehe­ma­li­gen Vorstände so­wie die Wi­der­kla­gen von drei Ex-Vorständen, mit de­nen diese Ab­fin­dungs­an­sprüche, Ru­he­geld­zah­lun­gen, Bo­nus­for­de­run­gen und Ver­sor­gungs­leis­tun­gen i.H.v. ins­ge­samt mehr als 2,6 Mio. € ver­lan­gen.

Die Kläge­rin ver­langt von den Be­klag­ten Scha­dens­er­satz i.H.v. mehr als 66 Mio. €. Die An­la­ge­ent­schei­dun­gen der Be­klag­ten seien zu ris­kant ge­we­sen, die sog. Un­der­ly­ings (Un­der­ly­ing ist der Ver­trags­ge­gen­stand ei­nes Ter­min- oder Op­ti­ons­ge­schäfts oder ei­nes an­de­ren De­ri­vats, der als Grund­lage für die Erfüllung und Be­wer­tung des Ver­trags dient) hätten einen Sub­prime-An­teil (Hy­po­the­ken­kre­dite mit ge­rin­ger Bo­nität) von bis zu 70 Pro­zent ge­habt, der zu den Ver­lus­ten geführt habe. Spätes­tens An­fang 2007 habe sich die Fi­nanz­markt­krise bzw. die Sub­prime-Krise ab­ge­zeich­net. Trotz er­kenn­ba­rer Kri­sen­vor­zei­chen hätten die Be­klag­ten ohne aus­rei­chende In­for­ma­ti­ons­ba­sis in­ves­tiert.

Das LG wies die Klage ab und gab den Wi­der­kla­gen statt. Das Ur­teil ist nicht rechtskräftig.

Die Gründe:
Die Be­klag­ten ha­ben die Sorg­falt ei­nes or­dent­li­chen und ge­wis­sen­haf­ten Ge­schäfts­lei­ters an­ge­wen­det.

Sie ha­ben die Ent­schei­dungs­grund­la­gen sorgfältig er­mit­telt und das Für und Wi­der der In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dung mit der ge­bo­te­nen Sorg­falt ab­ge­wo­gen. Das Fehl­schla­gen der An­lage be­ruht auf den Aus­wir­kun­gen der Fi­nanz­markt­krise. Der Miss­er­folg der An­lage war nicht auf die man­gelnde Bo­nität der Un­der­ly­ings zurück­zuführen, son­dern auf die feh­lende Li­qui­dität der Märkte, die zu dem Preis­ver­fall und den Ver­lus­ten der Kläge­rin geführt hat.

Ein der­art mas­si­ver Preis­ver­fall bei den bis da­hin mit dem höchs­ten Ra­ting aus­ge­stat­te­ten As­sets war auch bei sorgfältigs­ter Prüfung nicht zu er­war­ten. Die von drei der Be­klag­ten ge­for­der­ten Ab­fin­dungs­an­sprüche, Ru­he­geld­zah­lun­gen, Bo­nus­for­de­run­gen und Ver­sor­gungs­leis­tun­gen i.H.v. ins­ge­samt mehr als 2,6 Mio. € wa­ren in vol­ler Höhe zu­zu­spre­chen.

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