In der Sitzung des Finanzausschusses am 2.4.2014 wurde der Antrag der Linksfraktion auf Abschaffung der Selbstanzeige abgelehnt. Bereits am 27.3.2014 sprachen sich die Finanzminister der Länder grundsätzlich für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige aus. Allerdings kamen die Finanzminister auch darüber überein, dass die Voraussetzungen, unter denen einer Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zukommt, verschärft werden würden.
Auch wenn derzeit noch kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, sind Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zu erwarten. In der Finanzministerkonferenz vom 27.3.2014 wurde u. a. Einigkeit erzielt über:
- Verlängerung des Nacherklärungszeitraums von derzeit fünf auf zehn Jahre
- Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre
- Anhebung des Strafzuschlags, welcher ab einer nachzuzahlenden Steuer von 50.000 Euro je Tat zu entrichten ist, von 5 % auf 10 %; zudem Prüfung einer etwaigen Absenkung dieser Freigrenze
- sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr als zusätzliche Voraussetzung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige.