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Aktuelles

Verfahren zur EU-Rechtskonformität der Sanierungsklausel anhängig

Die Sa­nie­rungs­klau­sel im Körper­schaft­steu­er­recht kommt der­zeit nicht zur An­wen­dung, weil zu­vor zu klären ist, ob es sich um eine EU-rechts­wid­rige Bei­hil­fe­re­ge­lung han­delt. Dazu sind nun Ver­fah­ren beim EuGH anhängig.

Das Eu­ropäische Ge­richt (EuG) lehnte mit Ur­tei­len vom 4.2.2016 (Rs. T-287/11, Heit­kamp Bau­Hol­ding, Rs. T-620/11, GFKL Fi­nan­cial Ser­vices) die Kla­gen zweier Un­ter­neh­men ge­gen die Ent­schei­dung der EU-Kom­mis­sion, die die Sa­nie­rungs­klau­sel gemäß § 8c Abs. 1a KStG als EU-rechts­wid­rige Bei­hil­fe­re­ge­lung wer­tet, ab. Ge­gen diese Ur­teile des EuG wur­den Rechts­mit­tel beim EuGH ein­ge­legt (Rs. C-203/16 und C-209/16).

Hinweis

Es bleibt ab­zu­war­ten, ob der EuGH ent­ge­gen der Auf­fas­sung des EuG die Sa­nie­rungs­klau­sel nicht als un­zulässige staat­li­che Bei­hilfe ein­stuft.

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