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Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

Hessisches FG 7.4.2014, 6 K 1612/11

Gewährt ein Land­wirt sei­nen Ern­te­hel­fern Un­ter­kunft und Ver­pfle­gung, un­ter­liegt dies der nor­ma­len Um­satz­be­steue­rung zum Re­gel­steu­er­satz von 19 % (Un­ter­kunft) und zum ermäßig­ten Steu­er­satz von 7 % (Ver­pfle­gung). Sol­che Leis­tun­gen sind we­der von der Um­satz­steuer be­freit noch un­ter­lie­gen sie der güns­ti­gen Be­steue­rung nach Durch­schnittssätzen (Pau­scha­lie­rung gem. § 24 UStG).

Der Sach­ver­halt:
Der Kläger ist Land­wirt. Er hatte in den Jah­ren 2005 bis 2007 Um­sat­zerlöse zwi­schen rund 1 Mio. € und 1,4 Mio. € er­zielt. In die­sen Jah­ren be­her­bergte er in Wohn­con­tai­nern und fes­ten Un­terkünf­ten bis zu 150 Ern­te­hel­fer aus­schließlich für die Spar­ge­lernte und gewährte die­sen auch Ver­pfle­gung. Hierfür wurde durch den Kläger vom Ar­beits­lohn zu Las­ten der Ern­te­hel­fer ein Ent­gelt i.H.d. je­weils gel­ten­den Sätze der Sach­be­zugs­ver­ord­nung bzw. der So­zi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung ein­be­hal­ten.

In­folge ei­ner Be­triebsprüfung un­ter­warf das Fi­nanz­amt die Un­ter­brin­gung und Ver­pfle­gung der Ern­te­hel­fer der re­gulären Um­satz­be­steue­rung. Der Kläger machte hier­ge­gen gel­tend, dass es sich da­bei um ein sog. land­wirt­schaft­li­ches Hilfs­ge­schäft han­dele und ein sol­ches un­ter­liege der steu­er­lich güns­ti­gen Pau­scha­lie­rung nach § 24 UStG.

Das FG wies die Klage ab. Al­ler­dings wurde die Re­vi­sion zu­ge­las­sen.

Die Gründe:
Zum einen hatte der Kläger durch die Gewährung von Un­ter­kunft und Ver­pfle­gung ge­gen das Ein­be­hal­ten von Lohn i.H.v. jähr­lich ca. 80.000 € ent­gelt­li­che Leis­tun­gen an die Ern­te­hel­fer er­bracht. Diese Be­her­ber­gung der Ern­te­hel­fer war auch nicht von der Um­satz­steuer be­freit, da es sich da­bei um eine kurz­fris­tige, nicht steu­er­freie Be­her­ber­gung von Frem­den i.S.v. § 4 Nr. 12 S. 2 UStG han­delte.

Außer­dem un­ter­la­gen we­der die ent­gelt­li­che Gewährung von Un­ter­kunft an Ern­te­hel­fer noch de­ren Ver­pfle­gung der güns­ti­gen Be­steue­rung nach Durch­schnittssätzen gem. § 24 UStG, son­dern der re­gulären Be­steue­rung. Denn hier­bei han­delte es sich nach Maßgabe der eu­ro­pa­recht­li­chen Vor­ga­ben nicht um land­wirt­schaft­li­che Dienst­leis­tun­gen und auch nicht um sog. land­wirt­schaft­li­che Hilfsumsätze. Der er­for­der­li­che un­mit­tel­bare Zu­sam­men­hang mit der sog. Ur­pro­duk­tion lag in­so­fern nicht vor. Dies galt ins­be­son­dere we­gen des Aus­nah­me­cha­rak­ters der Pau­schal­re­ge­lung in § 24 UStG.

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