Die Bundesregierung lehnte am 30.4.2014 den durch den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2013 ab. Damit scheint die Umsetzung der vorgeschlagenen Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 Euro auf 1.130 Euro, der Herabsetzung der Sachbezugsgrenze von 44 Euro auf 20 Euro und anderer Maßnahmen zur Steuervereinfachung eher unwahrscheinlich.
Auch der zweite Versuch einiger Bundesländer, unterschiedliche steuerliche Maßnahmen im Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen, die unter dem Titel „Steuervereinfachungsgesetz 2013“ zusammengefasst wurden, dürfte gescheitert sein. Die Bundesregierung lehnte die Vorschläge ab, weshalb eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf im Bundestag nicht zu erwarten ist.