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Steuervereinfachungsgesetz 2013

Auch der zweite Ver­such ei­ni­ger Bun­desländer, un­ter­schied­li­che steu­er­li­che Maßnah­men im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­zu­set­zen, die un­ter dem Ti­tel „Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2013“ zu­sam­men­ge­fasst wur­den, dürfte ge­schei­tert sein. Die Bun­des­re­gie­rung lehnte die Vor­schläge ab, wes­halb eine Mehr­heit für die­sen Ge­setz­ent­wurf im Bun­des­tag nicht zu er­war­ten ist.

Die Bun­des­re­gie­rung lehnte am 30.4.2014 den durch den Bun­des­rat in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­brach­ten Ent­wurf ei­nes Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­set­zes 2013 ab. Da­mit scheint die Um­set­zung der vor­ge­schla­ge­nen Erhöhung des Ar­beit­neh­mer-Pausch­be­trags von 1.000 Euro auf 1.130 Euro, der Her­ab­set­zung der Sach­be­zugs­grenze von 44 Euro auf 20 Euro und an­de­rer Maßnah­men zur Steu­er­ver­ein­fa­chung eher un­wahr­schein­lich.

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