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Aktuelles

Regierungsentwurf des Investmentsteuerreformgesetzes

Die Bun­des­re­gie­rung be­schloss am 24.2.2016 den Re­gie­rungs­ent­wurf zum In­vest­ment­steu­er­re­form­ge­setz und brachte die­sen in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein.

Dem­nach soll bei inländi­schen Pu­bli­kums-In­vest­ment­fonds aus deut­schen Ein­kunfts­quel­len stam­mende Di­vi­den­den und Im­mo­bi­li­en­erträge nicht mehr nach der bis­he­ri­gen Sys­te­ma­tik auf Ebene des Fonds steu­er­frei be­las­sen und erst auf der Ebene des An­le­gers be­steu­ert wer­den (Trans­pa­renz­prin­zip). Viel­mehr ist hier die Be­steue­rung auf Ebene des Fonds und un­ter pau­scha­ler Berück­sich­ti­gung der steu­er­li­chen Vor­be­las­tung auch auf Ebene des An­le­gers vor­ge­se­hen (Tren­nungs­prin­zip).

An­dere Er­trags­ar­ten inländi­scher Pu­bli­kums-In­vest­ment­fonds und die Erträge von Spe­zial-In­vest­ment­fonds sol­len grundsätz­lich nach der bis­he­ri­gen Sys­te­ma­tik be­steu­ert wer­den.

Hinweis

Im Som­mer 2015 war noch vor­ge­se­hen, eine Re­ge­lung zur Be­steue­rung von Veräußerungs­ge­win­nen aus Streu­be­sitz­an­tei­len in das In­vest­ment­steu­er­re­form­ge­setz auf­zu­neh­men. Hier­von ist der Ge­setz­ge­ber ab­gerückt. Es ist der­zeit nicht be­kannt, ob und ggf. in wel­ches Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren eine sol­che Re­ge­lung Ein­gang fin­den könnte.

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