Regelungen zur Rohstofftransparenz wurden erstmalig im Jahr 2010 durch den US-amerikanischen „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ in nationales Recht umgesetzt. Damit wurden zum einen Unternehmen, die bestimmte Mineralien wie Tantal, Zinn, Gold und Wolfram verwenden, verpflichtet, sicherzustellen, dass diese ihren Ursprung nicht in bestimmten Krisengebieten haben. Weitergehend wurden börsennotierte Unternehmen im Bereich der rohstoffgewinnenden Industrie verpflichtet, die Zahlungen für ihren Zugang zu diesen Bodenschätzen in einer landesspezifischen Einzeldarstellung offenzulegen. Diese Regelung setzte die Idee einer „publish what you pay“-Verpflichtung der Unternehmen mit detaillierter, landesspezifischer Transparenz („country-by-country-reporting“) der Zahlungen an staatliche Stellen umfänglich um.

Die Europäische Union nahm diesen Impuls in der neuen Bilanzrichtlinie 2013/34/EU auf und hat in Kapitel 10 unter Artikel 41 ff. dieser Richtlinie Vorgaben bezüglich eines Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen getroffen. Im Rahmen des BilRUG sollen die von der EU getroffenen Vorgaben nun in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Umsetzung der Zahlungstransparenz hat sowohl Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung als auch auf die Unternehmenssysteme zur Ordnungsmäßigkeits- und Risikoüberwachung. Für die geforderte Berichterstattung im Bereich der Rohstofftransparenz dürften oftmals die erforderlichen Informationen noch nicht in geeigneter Form vorliegen. Dementsprechend sollten Prozesse zur Umsetzung dieser Anforderungen frühzeitig etabliert werden.
Die Natur der Zahlungen an sich und die jeweiligen Zahlungsempfänger sowie die Verlässlichkeit der Informationen über die entsprechenden Transaktionen können das Unternehmensbild in der Öffentlichkeit maßgeblich beeinflussen und so ein hohes Risiko darstellen.
Auch können sich eventuell Rückkoppelungen im Hinblick auf ein (bereits bestehendes) Compliance-Management-System ergeben. Die adäquate Beurteilung und Behandlung der Einzelfälle ist Gegenstand der Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung eines solchen Systems.
Bußgelder für Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten für die Rohstoffindustrie oder das Entdeckungspotenzial reputationsrisikobehafteter Zahlungen selbst sind unter Umständen innerhalb der Risikoberichterstattung zu berücksichtigen und können in diesem Rahmen wiederum Eingang in die Lageberichterstattung finden.
Wie wir unterstützen können:
- Bestandsaufnahme Ihrer Ausgangssituation und Entwicklung eines aufbau- und ablauforganisatorischen Sollkonzepts
- Implementierung der notwendigen System- und Prozessvoraussetzungen, inklusive der EDV-Landschaft im Rahmen einer „Designphase“
- Analyse relevanter Sachverhalte der Zahlungsberichterstattung, insbesondere im Ausland im Rahmen von Projekten der Internen Revision in Zusammenarbeit mit unserem internationalen Verbund Nexia International
- Integration und Abbildung der Ergebnisse der gewonnenen Informationen aus der Vorbereitung der Zahlungsberichterstattung im Rahmen einer Folgenabschätzung innerhalb eines Compliance-Management-System oder in dem klassischen Risikomanagementsystem
- Entwicklung eines den rechtlichen Erfordernissen dienenden Berichtsformats des Zahlungsberichts unter Berücksichtigung Ihrer unternehmensspezifischen Gegebenheiten
- Bestätigung der Einhaltung der getroffenen Vorgaben im Rahmen von routinemäßigen oder situativen Überwachungsmaßnahmen - national und international.
Einzelheiten zu den vorgesehenen Offenlegungspflichten entnehmen Sie unserer aktuellen Broschüre.