Die Verpflichtung zum Kirchensteuereinbehalt besteht für alle, die auch zum Kapitalertragsteuereinbehalt von Kapitalerträgen verpflichtet sind (Steuerabzugsverpflichtete). Somit fallen hierunter neben Kapitalerträge auszahlende inländischen Kreditinstituten u. a. auch
- Kapitalgesellschaften, die Dividenden auszahlen,
- sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personenunternehmen, an denen eine typisch stille Beteiligung besteht,
- Schuldner von Erträgen aus inländischen Wandelanleihen, Genussrechten oder partiarischen Darlehen.
Hinweis
Wird der Kirchensteuereinbehalt ab 2015 unterlassen, haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die nicht abgeführte Kirchensteuer.
Um den Kirchensteuereinbehalt vornehmen zu können, haben die Steuerabzugsverpflichteten jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. die Kirchensteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch abzurufen, erstmals vom 1.9.2014 bis 31.10.2014. Um an diesem Datenabruf teilnehmen zu können, ist einmalig eine Zulassung beim BZSt erforderlich.
Hinweis
Soweit die Kapitalerträge nur an Kapital- oder Personengesellschaften oder andere Personenmehrheiten (mit Ausnahme von Ehegatten und Lebenspartnern) fließen, ist kein Kirchensteuerabzug vorzunehmen. Nach mündlicher Auskunft des BZSt sind in diesen Fällen sowohl die Zulassung zum Datenabruf sowie der jährliche Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale hinfällig. Ist der Empfänger der Kapitalerträge eine natürliche Person, ist nach derzeitigem Stand die Datenabfrage auch dann erforderlich, wenn anderweitig bekannt ist, dass der Empfänger keiner Religionsgemeinschaft angehört.
Empfänger von Kapitalerträgen können jeweils jährlich bis 30.6. beim BZSt dem elektronischen Abruf ihres Kirchensteuerabzugsmerkmals widersprechen, erstmals somit bis 30.6.2014 mit Wirkung für 2015. In diesem Fall erfolgt die Kirchensteuererhebung wie bislang im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Hinweis
Weitere Informationen zum Kirchensteuereinbehalt ab 2015 finden Sie unter http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/kirchensteuer_node.html.