Mit dem Gesetz sollen insbesondere die Regelungen der Abgabenordnung an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex angepasst werden, der die bisherige Verordnung (EG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) spätestens zum 1.5.2016 ablöst. Daneben dient das Gesetz der Anpassung des Steuerrechts an EU-Recht und Rechtsprechung und der Umsetzung von Rechtsanpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Zudem geht es bei einzelnen Regelungen um die Sicherung des Steueraufkommens und die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.
Möglich ist, dass im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Steuerrechtsänderung Eingang in dieses JStG 2015 finden werden. Neben den zollrechtlichen Anpassungen sind derzeit u. a. folgende Regelungen besonders hervorzuheben.
- Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche, § 31b AO-E
- Verbesserung von Zuwendungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Beratungsleistungen und Notbetreuungsleistungen, § 3 Nr. 34a EStG-E
- Steuerbefreiung für den Investitionszuschuss Wagniskapital, § 3 Nr. 71 EStG-E
- Teilabzugsverbot bei Wertminderungen von im Betriebsvermögen gewährten Gesellschafterdarlehen, § 3c Abs. 2 EStG-E
- Definition der Kriterien für eine Erstausbildung, § 9 EStG-E
- Änderungen bei der Alters-Basisversorgung, § 10 EStG-E
- Besteuerung des geldwerten Vorteils anlässlich Betriebsveranstaltungen, § 19 EStG-E
- Konkretisierung der steuerlichen Erfassung von Arbeitgeber-Sonderzahlungen zur Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften, § 19 EStG-E
- Optionale Einzelveranlagung von Ehegatten, § 26a Abs. 2 EStG-E
- Systemwechsel bei der Berechnung des Anpassungshöchstbetrages, § 34c Abs. 1 EStG-E
- Kapitalertragsteuerabzug bei Bestandsabsetzung, § 44 Abs. 1 EStG-E
- Außensteuergesetz: Definition grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen, § 1 Abs. 4 AStG-E
- Außensteuergesetz: Ausdehnung der zinslosen Stundungsregelung, § 6 Abs. 5 AStG-E
- Umsatzsteuerbefreiung von Dialyseleistungen, § 4 Nr. 14 UStG-E
- Schnellreaktionsmechanismus zur vorübergehenden Einführung neuer Tatbestände bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG-E
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Vorratsgesellschaften, § 18 Abs. 2 UStG-E
- Grunderwerbsteuergesetz: Festschreibung der Verwaltungsauffassung zu mittelbaren Änderungen im Gesellschafterbestand von Personengesellschaften, § 1 Abs. 2a GrEStG-E.
Hinweis
Der Zeitplan zu diesem Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch nicht bekannt. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie hier: