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JStG 2015 und Gesetz zur Selbstanzeige im Gesetzgebungsverfahren

Mit dem sog. Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 und dem Ge­setz zur Selbst­an­zeige wur­den zwei neue Ge­setz­entwürfe in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht. Noch vor Jah­res­ende könn­ten diese Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ab­ge­schlos­sen sein.

Er­war­tungs­gemäß brachte das Bun­des­ka­bi­nett am 24.9.2014 den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur An­pas­sung der Ab­ga­ben­ord­nung an den Zoll­ko­dex der Union und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten (JStG2015) so­wie den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Ände­rung der Ab­ga­ben­ord­nung und des Einführungs­ge­set­zes zur Ab­ga­ben­ord­nung (Ge­setz zur Selbst­an­zeige) in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein.

Die Ge­setz­entwürfe wei­chen punk­tu­ell von den be­reits im Au­gust 2014 be­kannt ge­wor­de­nen Re­fe­ren­ten­entwürfen ab.

Hin­weis: Gemäß der bei­den vor­aus­sicht­lich par­al­lel lau­fen­den Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ist der­zeit die fi­nale Ab­stim­mung im Bun­des­tag am 5.12.2014 und der Be­schluss über die Zu­stim­mung des Bun­des­rats am 19.12.2014 vor­ge­se­hen.

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