Die Hessische Landesregierung plant, den Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 % ab August 2014 auf 6 % zu erhöhen und hat hierzu am 13.5.2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Im Falle von geplanten Immobilientransaktionen in Hessen sollte deshalb der Erwerb bereits bis Ende Juli 2014 erwogen werden.
Seit mehreren Jahren können die Bundesländer einem vom allgemeinen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % abweichenden Steuersatz bestimmen. Die meisten Bundesländer haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Hessen plant nach einer Erhöhung zum 1.1.2013 nun erneut eine Anhebung des Steuersatzes, die bereits ab August 2014 gelten soll.