deen

Aktuelles

Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht

Mit Wir­kung zum 1.1.2014 sind zahl­rei­che Ände­run­gen im steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­recht in Kraft ge­tre­ten. So wurde u. a. der Be­griff der re­gelmäßigen Ar­beitsstätte durch den der ers­ten Tätig­keitsstätte er­setzt. Zu­dem wur­den die Re­ge­lun­gen zu Fahrt­kos­ten, Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Kos­ten der dop­pel­ten Haus­haltsführung neu ge­fasst. Die Fi­nanz­ver­wal­tung äußerte sich zu den Ände­run­gen be­reits mit Schrei­ben vom 30.9.2013 und nun er­neut mit Schrei­ben vom 24.10.2014.

Das BMF ergänzt und er­setzt mit Schrei­ben vom 24.10.2014 (Az. IV C 5 - S 2353/13/10002) seine bis­he­ri­gen Ver­laut­ba­run­gen vom 30.9.2013 zur Re­form des steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­rechts ab 1.1.2014.

Das Schrei­ben ist grundsätz­lich ab 1.1.2014 an­zu­wen­den.


nach oben