Mit Wirkung zum 1.1.2014 sind zahlreiche Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft getreten. So wurde u. a. der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt. Zudem wurden die Regelungen zu Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Kosten der doppelten Haushaltsführung neu gefasst. Die Finanzverwaltung äußerte sich zu den Änderungen bereits mit Schreiben vom 30.9.2013 und nun erneut mit Schreiben vom 24.10.2014.
Das BMF ergänzt und ersetzt mit Schreiben vom 24.10.2014 (Az. IV C 5 - S 2353/13/10002) seine bisherigen Verlautbarungen vom 30.9.2013 zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014.
Das Schreiben ist grundsätzlich ab 1.1.2014 anzuwenden.
04.11.2014
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