Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat am 11.11.2013 gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekannt gegeben. Diese sind von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihrer Prüfung im Rahmen von Enforcement-Verfahren (in Deutschland von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, DPR) zu beachten.
Die ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2014 sind:
- Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
- Bewertung und Angaben betreffend Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen
- Fair Value Bewertung und Angaben
- Angaben zu den maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen
- Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Angaben, die sich auf damit zusammenhängende Risiken beziehen.
Die Prüfungsschwerpunkte des ESMA überschneiden sich im Bereich der Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten und im Bereich der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen mit den am 15.10.2013 veröffentlichten Prüfungsschwerpunkten der DPR. Die ausführlichen Prüfungsschwerpunkte der DPR für das Jahr 2014 sind auf der Homepage der DPR unter http://www.frep.info abrufbar.