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Bundestag beschließt Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

In sei­ner Sit­zung am 30.3.2017 be­schloss der Bun­des­tag das Zweite Ge­setz zur Ent­las­tung ins­be­son­dere der mit­telständi­schen Wirt­schaft von Büro­kra­tie (Zwei­tes Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz).

Das Ge­setz ba­siert auf dem Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung vom 3.8.2016, der durch die Be­schluss­emp­feh­lung des Wirt­schafts­aus­schus­ses des Bun­des­tags vom 29.3.2017 noch punk­tu­ell mo­di­fi­ziert wurde.

Im Ge­setz ent­hal­ten ist u. a. eine Mo­di­fi­zie­rung der um­satz­steu­er­li­chen Klein­be­trags­re­ge­lung. Diese ist - die Zu­stim­mung des Bun­des­rats zum Ge­setz vor­aus­ge­setzt - rück­wir­kend seit 1.1.2017 auf Rech­nun­gen an­zu­wen­den, de­ren Ge­samt­be­trag 250 Euro - statt bis­lang 150 Euro - nicht über­steigt.

Hinweis

Der Bun­des­rat könnte am 12.5.2017 darüber be­schließen, ob er dem Ge­setz seine Zu­stim­mung er­teilt.

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