Wird ein Firmenwagen vom Unternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft auch für private Zwecke genutzt, ist der Wert der Privatnutzung gewinnerhöhend zu berücksichtigen. Auch löst die Privatnutzung regelmäßig Umsatzsteuer aus. Ebenso sind bei der Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer, der diesen auch privat nutzen darf, einige steuerliche Folgen zu beachten. Unsere Broschüre „Die Privatnutzung des Firmenwagens im Steuerrecht“ gibt Ihnen hierüber einen kompakten Überblick.
Keine Dienstwagennutzung während Corona-Zeiten
Infolge der Corona-Krise arbeiten zahlreiche Mitarbeiter von ihrem Home-Office aus. Zur Verfügung gestellte Dienstwagen werden daher oftmals weder für Fahrten ins Büro noch zu Geschäftspartnern eingesetzt. Ist dennoch ein geldwerter Vorteil zu versteuern? ...lesen Sie mehr