Wird ein Firmenwagen vom Unternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft auch für private Zwecke genutzt, ist der Wert der Privatnutzung gewinnerhöhend zu berücksichtigen. Auch löst die Privatnutzung regelmäßig Umsatzsteuer aus. Ebenso sind bei der Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer, der diesen auch privat nutzen darf, einige steuerliche Folgen zu beachten. Unsere Broschüre „Die Privatnutzung des Firmenwagens im Steuerrecht“ gibt Ihnen hierüber einen kompakten Überblick.
Die Privatnutzung des Firmenwagens im SteuerrechtPrivatnutzung eines betrieblichen Pkw: Widerlegung des Anscheinsbeweises
Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung stehen, tatsächlich auch privat genutzt (sog. Beweis des ersten Anscheins). Nach gegenwärtiger Finanzgerichtsrechtsprechung kommt jedoch eine Erschütterung dieses Anscheinsbeweises dann in Betracht, wenn für Privatfahrten ein weiteres Fahrzeug zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung steht. Voraussetzung für eine solche Entkräftung ist jedoch, dass dieses Privatfahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar ist. ...lesen Sie mehr