Werden mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren übertragen, können bislang nicht genutzt Verluste in entsprechendem Umfang nicht mit künftigen Gewinnen verrechnet werden und wirken sich somit steuerlich nicht mehr aus. Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, gehen nicht genutzte Verluste vollständig unter. Das BMF plant seine Erläuterungen, die zu dieser seit 2008 anzuwendenden Regelung ergangen sind, zu überarbeiten und veröffentlicht dazu einen Entwurf.
Das BMF veröffentlichte am 15.4.2014 den Entwurf des Schreibens zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG (Az. IV C 2 - S 2745-a/09/10002 :004), welches das bisherige Schreiben vom 4.7.2008 (BStBl. I 2008, S. 736) ersetzen soll. Der Entwurf enthält neben neuen Ausführungen zum unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb erstmals Erläuterungen zur Anwendung der Konzernklausel und der Stille-Reserven-Klausel.
Der Entwurf wurde den Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übermittelt.
29.04.2014
nach oben