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§ 2b UStG: Blockheizkraftwerke: Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Bemessungsgrundlage

Block­heiz­kraft­werke (BHKW) wer­den durch jPdöR in un­ter­schied­li­cher Form be­trie­ben. Ne­ben dem klas­si­schen BHKW am Schwimm­bad, wel­ches oft­mals ins­be­son­dere zur Begründung ei­nes steu­er­li­chen Quer­ver­bunds (Ver­rech­nung Bäder­ver­luste mit Ver­sor­gungs­ge­win­nen) er­rich­tet und be­trie­ben wird, be­ste­hen oft­mals auch an Schu­len und insb. Kläran­la­gen wei­tere BHKW.

Letz­tere wer­den i.d.R. ohne steu­er­li­che Im­pli­ka­tion be­trie­ben. Viel­mehr die­nen diese als Hei­zung (Schu­len) oder auch zur Ver­wer­tung des oh­ne­hin ho­heit­lich ent­ste­hen­den Klärga­ses. So­mit sind diese meist so di­men­sio­niert, dass die über­wie­gende Leis­tung der Wärme­ver­sor­gung dient. Strom wird i.d.R. meist selbst ge­nutzt. Le­dig­lich nicht di­rekt selbst ver­brauch­ba­rer Strom wird in das öff­ent­li­che Netz ein­ge­speist.

Oft­mals wur­den diese An­la­gen bis­lang ohne (um­satz-)steu­er­li­che Im­pli­ka­tio­nen be­trie­ben.

Die OFD Karls­ruhe stellt nun­mehr durch Ergänzung der in­ter­nen An­wei­sung noch­mals klar, dass jeg­li­cher Strom­ver­kauf (z. B. an den Netz­be­trei­ber) um­satz­steu­er­bar und um­satz­steu­er­pflich­tig wird (vgl. OFD Karls­ruhe vom 03.03.2021, S 7104, Karte 1). Die Veräußerung von Strom und Wärme stellt so­wohl auf pri­vat­recht­li­cher Grund­lage (dürfte der Re­gel­fall sein), aber auch auf öff­ent­lich-recht­li­cher Grund­lage eine un­ter­neh­me­ri­sche Tätig­keit dar, da diese Ein­nah­men zu den Ka­ta­logleis­tun­gen nach § 2b Abs. 4 Nr. 5 UStG i.V.m. An­hang I Nr. 2 MwSt­Sys­tRL zählen.

Ausdrück­lich be­tont wird diese An­wen­dung auch bei einem Be­trieb des BHKW mit Faul­gas (insb. Kläran­la­gen) oder De­po­niega­sen.

Hin­weis: So­fern ent­spre­chende BHKW der­zeit vollständig dem ho­heit­li­chen Be­reich zu­ge­ord­net wur­den, sollte geprüft wer­den, ob sich durch die ab 2023 um­satz­steu­er­pflich­ti­gen Ein­nah­men evtl. nachträglich ein Vor­steu­er­po­ten­tial auf die In­ves­ti­tion oder zu­min­dest auf den lau­fen­den Be­trieb er­ge­ben kann.

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