deen

Branchen

§ 2b UStG: Altpapier aus privaten Haushalten

Die Ab­fall­wirt­schafts­be­triebe z. B. ei­nes Land­krei­ses sam­meln Alt­pa­pier re­gelmäßig nach dem Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz ein. Zur vor­ge­ge­be­nen Ver­wer­tung er­folgt i. d. R. eine Wei­ter­veräußerung. Die Ent­gelte für diese Lie­fe­rung von Alt­pa­pier stel­len - so­fern nicht be­reits bis­lang auf den DSD-An­teil ent­fal­lend - eine um­satz­steu­er­bare und um­satz­steu­er­pflich­tige Lie­fe­rung dar (Verfügung des LfSt Bay­ern vom 10.11.2020, Az. S 7107.1.1-14/8 St33).

nach oben