Trotz Wahlkampfs bestand an der Steuerfront aber keineswegs ein Stillstand. Weiter vorangetrieben wurden zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs und aggressiver Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. So tritt zum Jahreswechsel die Lizenzschranke in Kraft, womit der deutsche Gesetzgeber die auf internationaler Ebene entwickelten Anforderungen sogar übererfüllt. Zudem unterzeichnete Deutschland mit weiteren fast 70 Staaten im Juni 2017 das sog. „Multilaterale Instrument“. Dadurch wird es künftig möglich sein, eine Vielzahl bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den teilnehmenden Staaten in einem dynamischen Verfahren - und damit schneller als durch bilaterale Verhandlungen- an international vereinbarte Standards anzupassen. Darüber hinaus haben sich die EU-Finanzminister im September 2017 auf eine gemeinsame Initiative gegen die Steuervermeidungsstrategien weltweit agierender Internetkonzerne geeinigt.
Für Furore sorgt eine aus unserem Haus vorangetriebene EuGH-Vorlage des BFH, in der es um die Frage der EU-Rechtmäßigkeit der derzeitigen Hinzurechnungsbesteuerung geht. Nicht zuletzt dieses Verfahren dürfte Anlass sein, das Außensteuerrecht in der neuen Legislaturperiode zu reformieren.
Steuerrecht und Steuervollzug stehen in einem Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche, eine zunehmende globale wirtschaftliche Verflechtung und die demografische Entwicklung bringen große Herausforderungen mit sich. Der Gesetzgeber hat hierzu Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung des Besteuerungsverfahrens implementiert, die im Wesentlichen ab 2018 greifen. Ob hiervon auch der Steuerpflichtige und nicht nur die Finanzverwaltung profitiert, wird sich in der praktischen Anwendung zeigen.
(Vermeintliche) Steuervereinfachungen treten zum 1.1.2018 mit der Investmentsteuerreform in Kraft. In vielen Fällen werden Publikums-Investmentfonds durch die neuen steuerlichen Regelungen an Attraktivität einbüßen.
Die Reform der Abschlussprüfung durch die EU und das deutsche Umsetzungsgesetz (Abschlussprüfungsreformgesetz) hat eine veränderte Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk zur Folge. Mit dem Ziel die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks zu steigern, Missverständnisse über Aufgaben und Inhalt der Abschlussprüfung („sog. expectation gap“) zu vermeiden und eine international einheitliche Berichterstattung sicherzustellen, wurden die entsprechenden internationalen Standards des IAASB in deutsches Recht eingeführt. Bei PIE-Unternehmen muss die veränderte Berichterstattung bereits für nach dem 16.6.2017 endende Geschäftsjahre erfolgen. Bei allen anderen Unternehmen ist die erstmalige Anwendung spätestens zum 31.12.2018 vorgesehen.
Unternehmen sind zudem mit den neuen Anforderungen aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes befasst, wonach in den Lageberichten verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darzustellen sind. Erforderlich werden dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.
Unternehmen sollten schließlich keineswegs die Augen vor der 2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung verschließen. Dadurch wird das Thema Datenschutz zu einem der größten Compliance-Risiken in Unternehmen. Unternehmen kommen nicht umhin, einen konkreten Maßnahmenplan zur Umsetzung der speziellen technischen und organisatorischen Vorgaben zu erarbeiten und nachzuhalten, ansonsten drohen - neben erheblichen Rufschädigungen - drastische Bußgelder.
Was 2018 noch auf die Steuerzahler zukommt, welche Entwicklungen das Steuer- und Wirtschaftsrecht in 2017 genommen hat und welche Gestaltungen sich im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel u. U. noch lohnen, haben zahlreiche Fachautoren von Ebner Stolz in dem mittlerweile in fünfter Auflage im Stollfuß Verlag erscheinenden Ratgeber „Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht 2017/2018“ kurz und prägnant dargestellt. Der Ratgeber wird abgerundet durch eine Bewertung der aktuellen Steuerpolitik durch den Bundesverband der deutschen Industrie.
