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Aktuelles

Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige verabschiedet

Der Bun­des­rat hat am 19.12.2014 dem am 4.12.2014 vom Bun­des­tag be­schlos­se­nen sog. Ge­setz zur Ände­rung der Ab­ga­ben­ord­nung und des Einführungs­ge­set­zes zur Ab­ga­ben­ord­nung zu­ge­stimmt. Mit der Veröff­ent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt am 30.12.2014 ist das Ge­setz in Kraft ge­tre­ten, wel­ches neue Re­ge­lun­gen für die straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige im Fall ei­ner Steu­er­hin­ter­zie­hung be­inhal­tet.

Da­nach bleibt Steu­er­hin­ter­zie­hung bei ei­ner Selbst­an­zeige grundsätz­lich nur noch bis zu einem Hin­ter­zie­hungs­vo­lu­men von 25.000 Euro straf­frei. Wur­den höhere Beiträge hin­ter­zo­gen, kann von ei­ner Straf­ver­fol­gung nur bei Zah­lung ei­nes Zu­schla­ges ab­ge­se­hen wer­den. Die­ser Zu­schlag beträgt bei einem Hin­ter­zie­hungs­vo­lu­men von mehr als 25.000 Euro 10 Pro­zent, ab 100.000 Euro 15 Pro­zent und bei mehr als ei­ner Mil­lion Euro 20 Pro­zent.

Die we­sent­li­chen In­halte des ver­ab­schie­de­ten Ge­set­zes können Sie der Über­sicht ent­neh­men:

Bundesrat-Beschluss - Gesetz zur Änderung der AO-Übersicht

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