Danach bleibt Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei. Wurden höhere Beiträge hinterzogen, kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines Zuschlages abgesehen werden. Dieser Zuschlag beträgt bei einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 Prozent und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent.
Die wesentlichen Inhalte des verabschiedeten Gesetzes können Sie der Übersicht entnehmen: