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Unternehmensnachfolge nach dem Erbschaftsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - was nun?

Am 17.12.2014 hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die bei der Über­tra­gung von Be­triebs-vermögen vor­ge­se­he­nen erb­schaft­steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt und dem Ge­setz­ge­ber auf­ge­ge­ben, bis spätes­tens 30.6.2016 eine Neu­re­ge­lung zu tref­fen. Bis zu dem In­kraft­tre­ten der Neu­re­ge­lun­gen kann das bis­he­rige Recht un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wei­ter an­wend­bar sein, al­ler­dings lässt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt auch eine rück­wir­kende Ge­set­zesände­rung zu.

Von die­sem Ur­teil sind zahl­rei­che mit­telständi­sche Un­ter­neh­men be­trof­fen, bei de­nen ein Ge­ne­ra­ti­ons­wech­sel be­vor­steht. Zwar wird die grundsätz­li­che Begüns­ti­gung von Be­triebs-vermögen vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht be­an­stan­det - aber den­noch wer­den ei­nige Be­rei­che des gel­ten­den Rechts als ver­fas­sungs­wid­rig be­ur­teilt.

Er­fah­ren Sie auf un­se­rem Un­ter­neh­merfrühstück Ein­zel­hei­ten zu der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts und In­for­ma­tio­nen darüber, in wel­chen Fällen sich Über­tra-gun­gen nach bis­he­ri­gem Recht noch loh­nen dürf­ten. Zu­dem ge­ben wir einen ers­ten Aus­blick dar­auf, wie eine Neu­re­ge­lung der Begüns­ti­gun­gen für Un­ter­neh­mens­vermögen aus­se­hen könnte.
 
Ge­nießen Sie ein ge­mein­sa­mes le­cke­res Frühstück und ver­brin­gen Sie mit uns einen in­for­ma­ti­ven Mor­gen. Wir freuen uns auf Ihre An­mel­dung!

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