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Wirtschaftsprüfung

Strompreiskompensation - Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Strom­in­ten­sive In­dus­trie­un­ter­neh­men in der EU wer­den durch im Strom­preis ent­hal­tene CO2-Kos­ten der Strom­er­zeu­ger be­las­tet. Um die in­ter­na­tio­nale Wett­be­werbsfähig­keit die­ser In­dus­trie­un­ter­neh­men ge­genüber Wett­be­wer­bern aus Dritt­staa­ten zu er­hal­ten, hat Deutsch­land von der durch die EU-Kom­mis­sion ein­geräum­ten Möglich­keit Ge­brauch ge­macht, in Deutsch­land ansässige strom­in­ten­sive In­dus­trie­un­ter­neh­men auf An­trag durch eine CO2-Strom­preis­kom­pen­sa­tion zu ent­las­ten.

Einen ers­ten Über­blick darüber, wel­che Un­ter­neh­men an­trags­be­rech­tigt sind und un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen eine sol­che Bei­hilfe gewährt wird, können Sie sich mit un­se­rer Bro­schüre „Strom­preis­kom­pen­sa­tion - An­trag auf Bei­hil­fen für in­di­rekte CO2-Kos­ten“ ver­schaf­fen.

Ebner Stolz Broschüre "Strompreiskompensation - Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten"

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