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Stiftungsfrühstück

Das an­hal­tende, his­to­ri­sch nied­rige Zins­ni­veau zwingt Stif­tun­gen zu­neh­mend zum wirt­schaft­li­chen Um­den­ken. Vor die­sem Hin­ter­grund liegt die Über­le­gung nahe, durch Zu­sam­men­le­gung meh­re­rer Stif­tun­gen Ein­spar­po­ten­tiale zu he­ben und wie­der einen größeren Grad der Zweck­ver­wirk­li­chung zu er­rei­chen. Ein wich­ti­ger The­men­schwer­punkt der Ver­an­stal­tung liegt da­her auf den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen der Zu­sam­men­le­gung von Stif­tun­gen.

Des Wei­te­ren ist es gut ein Jahr nach Verkündung des Eh­ren­amtsstärkungs­ge­set­zes an der Zeit, eine er­ste Bi­lanz zu zie­hen. Im Fo­kus steht da­bei ins­be­son­dere, wie die Neu­re­ge­lun­gen durch die Fi­nanz­ver­wal­tung um­ge­setzt wer­den.

Ein wei­te­rer The­men­schwer­punkt be­schäftigt sich mit der fi­nan­zi­el­len Re­pres­sion als Fakt - und de­ren Be­deu­tung so­wie Aus­wege für die Stif­tungs­an­lage!

Als Spe­zia­lis­ten auf dem Ge­biet der Prüfung und Be­ra­tung von ge­meinnützi­gen Or­ga­ni­sa­tio­nen und Stif­tun­gen erläutern wir Ih­nen gern die we­sent­li­chen und für Ihre tägli­che Pra­xis re­le­van­ten Punkte der Ge­set­zesände­rung bei un­se­rem Stif­tungsfrühstück, zu dem wir Sie hier­mit recht herz­lich ein­la­den möch­ten.

Die Ver­an­stal­tung ist kos­ten­frei.

Zielgruppe

Stiftungen