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Familienunternehmen

Nachfolgeberatung

Im Laufe Ih­res Le­bens ha­ben Sie sich mit Ih­rem Un­ter­neh­men oder Ih­rer be­ruf­li­chen Tätig­keit ein Vermögen auf­ge­baut, das auf Dauer er­hal­ten und ver­mehrt wer­den soll. Doch wer kommt, wenn Sie ge­hen? Wer lang­fris­tig denkt, plant die Nach­folge in sei­nem Un­ter­neh­men und in sein Vermögen schon frühzei­tig mit ein.

Zustimmung des Bundesrats: Erbschaftsteuerreform endlich unter Dach und Fach

Zu­stim­mung des Bun­des­rats: Erb­schaft­steu­er­re­form end­lich un­ter Dach und Fach
Nach zähen Ver­hand­lun­gen konnte der Ver­mitt­lungs­aus­schuss in der Nacht zum 22.9.2016 eine Ei­ni­gung im Streit zur Erb­schaft­steu­er­re­form er­zie­len. Er­war­tungs­gemäß be­schloss der Bun­des­tag am 29.9.2016 das Ver­mitt­lungs­er­geb­nis. Am 14.10.2016 hat nun auch der Bun­des­rat seine Zu­stim­mung zu dem Re­form­ge­setz er­teilt, so dass die Erb­schaft­steu­er­re­form rück­wir­kend für Er­werbe ab dem 1.7.2016 in Kraft tre­ten kann. Mehr ...

Ebner Stolz im Deutschlandradio zu Änderungen des Erbrechts

Eb­ner Stolz im Deutsch­land­ra­dio zu Ände­run­gen des Er­brechts
Die zum 17.8.2015 in Kraft tre­tende Er­brechts­ver­ord­nung bringt - ins­be­son­dere für Deut­sche, die sich längere Zeit im Aus­land auf­hal­ten - ein­schnei­dende Ände­run­gen mit sich. Denn es gilt nicht wie bis­her im Falle des To­des deut­sches Er­brecht, son­dern viel­mehr das Er­brecht des Staa­tes des gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­or­tes - und der kann auch schnell ein­mal im Aus­land lie­gen. Mehr ...

Erbrechtsverordnung

Er­brechts­ver­ord­nung - An­pas­sung der Tes­ta­mente er­for­der­lich
Wer sich häufig und dau­er­haft in einem EU-Mit­glied­staat aufhält, etwa weil er dort eine Fe­ri­enim­mo­bi­lie hat oder weil er im Aus­land ar­bei­tet, der sollte den 17.8.2015 im Auge be­hal­ten. Mehr ...

Nicht nur die rich­tige Struk­tu­rie­rung des Vermögens, son­dern auch die rich­tige Nach­fol­ge­pla­nung ist eine stra­te­gi­sche Her­aus­for­de­rung für ein Un­ter­neh­men bzw. Vermögen und eine sehr persönli­che An­ge­le­gen­heit für jede Fa­mi­lie. Für das Un­ter­neh­men muss der ge­eig­nete Nach­fol­ger iden­ti­fi­ziert wer­den. Auch die Vermögens­nach­folge in das Pri­vat­vermögen muss op­ti­mal ge­stal­tet sein. Da­bei kommt es nicht nur auf die rich­ti­gen recht­li­chen, steu­er­li­chen, fi­nan­zi­el­len und be­triebs­wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen an - auch fa­miliäre und zwi­schen­mensch­li­che Ge­sichts­punkte neh­men in der Pla­nung einen großen Raum ein.

Auf Grund un­se­rer um­fang­rei­chen prak­ti­schen Er­fah­rung in er­folg­rei­chen Vermögens­nach­fol­gen verfügen wir ne­ben der er­for­der­li­chen fach­li­chen Ex­per­tise über die Sen­si­bi­lität und das not­wen­dige Fin­ger­spit­zen­gefühl, um diese sehr persönli­chen Fra­gen für Sie op­ti­mal zu lösen. Ver­trauen und Ver­trau­lich­keit sind hier obers­tes Ge­bot: des­halb steht Ih­nen vom ers­ten Ge­spräch bis zum endgülti­gen Ab­schluss der Vermögens­nach­folge der­selbe Ex­perte un­se­res Hau­ses zur Seite.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Vermögens­nach­folge zu Leb­zei­ten
    • Aus­nut­zung der erb­schaft- und schen­kung­steu­er­li­chen Frei­beträge
    • Schen­kung von Vermögen (an min­derjährige Kin­der)
    • Er­rich­tung von Fa­mi­li­en­ge­sell­schaf­ten
    • Si­cher­stel­lung der ei­ge­nen Ver­sor­gung
    • Steu­er­op­ti­male Wahl des Güter­stan­des
    • Vor­sor­ge­voll­mach­ten und Pa­ti­en­ten­verfügung
  • Tes­ta­ments­ge­stal­tung - Über­tra­gun­gen von To­des we­gen
  • Un­ter­neh­mens­nach­folge im Be­son­de­ren
    • Steu­er­op­ti­mierte Ge­stal­tung der Un­ter­neh­mens­nach­folge
    • Recht­li­che Um­set­zung der Nach­fol­ge­pla­nung
    • Un­terstützung bei der Nach­fol­ge­raus­wahl
    • Un­ter­neh­mens­nach­folge in­ner­halb der Fa­mi­lie
    • Un­ter­neh­mens­nach­folge durch Überg­abe der Un­ter­neh­mensführung an Dritte
    • Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen
    • Un­ter­neh­mens­ver­kauf
    • Er­brecht­li­che Re­ge­lung der Un­ter­neh­mens­nach­folge
  • Tes­ta­ments­voll­stre­ckung
  • Si­che­rung des Fa­mi­li­en­vermögens über Fa­mi­li­en­stif­tun­gen oder ge­meinnützige Stif­tun­gen
  • Nach­fol­ge­pla­nun­gen mit Aus­lands­be­zug
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