deen

Steuerberatung

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen an die ad­mi­nis­tra­ti­ven Auf­ga­ben in Per­so­nal­ab­tei­lun­gen stei­gen zu­se­hends. Der erhöhte Auf­wand treibt nicht zu­letzt die Kos­ten in die Höhe. Des­halb führt kein Weg daran vor­bei, den Ver­wal­tungs­be­reich in Un­ter­neh­men ef­fi­zi­en­ter, wirt­schaft­li­cher und fle­xi­bler zu ge­stal­ten.

Betriebsveranstaltungen - Lohnsteuerprüfungen noch nach der Altregelung

Be­triebs­ver­an­stal­tun­gen - Lohn­steu­erprüfun­gen noch nach der Alt­re­ge­lung
Seit 2015 gel­ten für Be­triebs­ver­an­stal­tun­gen neue ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen. Da­mit können die bis­he­ri­gen Vor­ga­ben aber noch nicht ad acta ge­legt wer­den, denn in Lohn­steu­erprüfun­gen für die Jahre bis 2014 sind die bis­he­ri­gen Vor­ga­ben her­an­zu­zie­hen - was teil­weise von Vor­teil sein kann. Mehr ...

Ratgeber Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement 2016

"Rat­ge­ber Dienst­wa­gen- und Mo­bi­litätsma­nage­ment 2016"
Be­reits zum drit­ten Mal in Folge be­tei­ligt sich Eb­ner Stolz mit Beiträgen zur lohn­steu­er­li­chen und um­satz­steu­er­li­chen Be­hand­lung der Dienst­wa­gen­ge­stel­lung so­wie zur bi­lan­zi­el­len Dar­stel­lung ge­leas­ter oder fremd­fi­nan­zierte Dienst­wa­gen an dem "Rat­ge­ber Dienst­wa­gen- und Mo­bi­litätsma­nage­ment 2016". Mehr ...

Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber

Be­stim­mung der ers­ten Tätig­keitsstätte durch den Ar­beit­ge­ber
Seit 1.1.2014 ist für die Er­mitt­lung der Ent­fer­nungs­pau­schale nicht mehr auf die Dis­tanz zwi­schen der Woh­nung des Ar­beit­neh­mers und sei­ner re­gelmäßigen Ar­beitsstätte, son­dern auf die Ent­fer­nung zur ers­ten Tätig­keitsstätte ab­zu­stel­len. Da­bei geht es um weit mehr als eine bloße Um­be­nen­nung. Denn der Ar­beit­ge­ber kann be­stim­men, wo die er­ste Tätig­keitsstätte des Ar­beit­neh­mers liegt und hat da­mit ein be­acht­li­ches Ge­stal­tungs­po­ten­tial in der Hand. Mehr ...

Wir führen mo­nat­li­che Lohn- und Ge­halts­ab­rech­nun­gen für alle Ihre Mit­ar­bei­ter durch, er­stel­len und über­mit­teln die Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen und Bei­trags­nach­weise für die So­zi­al­ver­si­che­rungsträger. Zusätz­lich le­gen wir die Lohn­kon­ten an und über­neh­men sämt­li­che An- und Ab­mel­dun­gen Ih­rer Mit­ar­bei­ter, Mel­dun­gen zur Be­rufs­ge­nos­sen­schaft und Aus­gleichs­ab­ga­ben, Anträge auf Er­stat­tung nach dem Auf­wen­dungs­aus­gleichs­ge­setz für Ar­beit­ge­ber­auf­wen­dun­gen und sons­tige ge­setz­li­chen Mel­dun­gen. Wir fer­ti­gen in­di­vi­du­elle Bu­chungs­be­lege und führen zu­dem den ge­sam­ten mit dem Per­so­nal­we­sen zu­sam­menhängen­den Zah­lungs­ver­kehr durch.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Mo­nat­li­che Ge­halts­ab­rech­nung für Ihre Mit­ar­bei­ter ein­schließlich der Er­stel­lung der er­for­der­li­chen Mel­dun­gen so­wohl für Ex­pa­tria­tes als auch für lo­kale Mit­ar­bei­ter
  • Führung der Lohn- und Ge­halts­kon­ten
  • Er­le­di­gung sämt­li­cher er­for­der­li­chen An- und Ab­mel­dun­gen
  • Er­stel­lung und Über­mitt­lung von Bei­trags­mel­dun­gen zur So­zi­al­ver­si­che­rung und der Steu­er­an­mel­dun­gen
  • Über­mitt­lung der mo­nat­li­chen Ab­rech­nun­gen an die Lohn- und Ge­halts­empfänger
  • Er­stel­lung al­ler re­le­van­ter Be­schei­ni­gun­gen
  • Vor­nahme des ge­sam­ten Zah­lungs­ver­kehrs und ggf. Führung von Treu­hand­kon­ten
  • Er­stel­lung in­di­vi­du­el­ler Bu­chungs­be­lege
  • Be­treu­ung und Mit­wir­kung bei Lohn­steuer-Außenprüfun­gen, So­zi­al­ver­si­che­rungsprüfun­gen, Prüfun­gen durch das Ar­beits­amt
  • Be­ra­tung in sämt­li­chen lohn­steuer- und so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Fra­gen
  • Ab­wick­lung von Rei­se­kos­ten­ab­rech­nun­gen und Ent­wick­lung von Rei­se­kos­ten­richt­li­nien
  • Be­rech­nung von Ur­laubsrück­stel­lun­gen und Pen­si­onsrück­stel­lun­gen
  • Un­terstützung Ih­rer In­house-Per­so­nal­buch­hal­tung
    • Ein­rich­tung der Per­so­nal­buch­hal­tung
    • Überprüfung von Lohn- und Ge­halts­ab­rech­nun­gen und der er­for­der­li­chen Mel­dun­gen
    • Pla­nung und Or­ga­ni­sa­tion von Abläufen in der Buch­hal­tung
    • Un­terstützung durch qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal zum Bei­spiel bei Engpässen
    • Emp­feh­lung bei der Aus­wahl und Im­ple­men­tie­rung von Soft­ware­pro­gram­men
nach oben