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Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung vermeiden - GoBD richtig angewendet - ein Jahr danach

Eine ord­nungs­gemäße Buchführung ist eine Grund­vor­aus­set­zung im Rah­men ei­ner Be­triebsprüfung, so­fern diese an­ge­zwei­felt wird dro­hen Hin­zu­schätzun­gen durch den Be­triebsprüfer. Aus die­sem Grund emp­feh­len wir al­len Un­ter­neh­men eine in­ten­sive Aus­ein­an­der­set­zung mit den Grundsätzen. Ein ers­ter Über­blick wird Ih­nen in die­ser Ver­an­stal­tung ver­mit­telt. Wei­ter­hin ge­hen wir auf er­ste Er­fah­run­gen im Um­gang mit den GoBD im Rah­men der Be­triebsprüfung ein - über ein Jahr GoBD.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Ver­an­stal­tung und An­mel­dung fin­den Sie hier.