Der Bundestag beschloss am 3.7.2014 das Steueränderungs- und Anpassungsgesetz Kroatien. Der Bundesrat erteilte erwartungsgemäß am 11.7.2014 seine Zustimmung. Nachdem das Gesetz am 30.7.2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2014, S. 1266) veröffentlicht wurde, ist es in Kraft treten.
Dabei wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf vor der Abstimmung im Bundestag um einige, für die Praxis bedeutende Maßnahmen ausgedehnt. Das nun beschlossene Gesetz beinhaltet somit u. a. folgende Regelungen, wobei die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zusätzlich aufgenommenen Maßnahmen als neu gekennzeichnet sind:
- Anpassungen infolge des EU-Beitritts Kroatiens
- Folgeänderungen nach der Reisekostenreform
- Erträge aus erworbenen Versicherungen zur Absicherung eines biometrischen Risikos
- Veräußerung von Dividendenansprüchen
- Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen
- Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren
- Grenzbetrag für die jährliche Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung
- Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- Neu: Erweiterung des § 50i EStG
- Neu: Beibehaltung der Anwendungsregelung Gewinnabführungsverträge betreffend
- Neu: Übergang der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
- Neu: Erweiterung des Übergangs der Umsatzsteuerschuldnerschaft
- Umsatzsteuerliche Mindestbemessungsgrundlage
- Neu: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hörbücher
- Dienstleistungskommission bei elektronischen Dienstleistungen
- Neu: Besteuerungsverfahren Mini-one-stop-shop bei E-Dienstleistungen
- Anpassung an kodifizierte Fusionsrichtlinie
- Vor- und Nachbehaltensfristen der grunderwerbsteuerlichen Restrukturierungsklausel
- Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorgangs
Details zum Inhalt des Gesetzes entnehmen Sie bitte der Übersicht: