Seit der Bundesfinanzhof die Regelungen des bis zum 31.12.2008 geltenden Erbschaftsteuergesetzes im Mai 2001 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung auf deren Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hat, sind mittlerweile fast 8 Jahre vergangen. Seither lebten Steuerpflichtige und ihre Berater in einem Auf und Ab der Gefühle. Kommt eine Reform der Erbschaftsteuer – wenn ja, wann?
Oft lagen in den letzten Jahren unterschiedlichste Entwürfe eines neuen – vermeintlich verfassungsgemäßen – Erbschaftsteuerrechts auf dem Tisch, erstmals durch den Vorstoß des Freistaats Bayern im Jahr 2005 (sog. Abschmelzungsmodell).
Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7.11.2006 entschieden, dass das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht in weiten Teilen tatsächlich nicht verfassungsgemäß war und forderte insbesondere eine einheitliche Bewertung aller Vermögensgegenstände zum Verkehrswert. Der Erwerb bestimmter Vermögensarten dürfe nicht bereits auf Ebene der Bewertung be-günstigt werden, sondern erst in einem zweiten Schritt, beispielsweise durch Verschonungsregelungen, wenn hierfür Gründe des Gemeinwohls oder besondere Lenkungszwecke sprechen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben setzte das oberste Bundesgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008.
Gerade noch rechtzeitig vor Torschluss wurde Ende Dezember 2008 das lang erwartete neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz verabschiedet. Es ist am 1.1.2009 in Kraft getreten. Bei Erwerben von Todes wegen ab dem 1.1.2007 besteht allerdings ein Wahlrecht, ob das „alte“ oder rückwirkend das „neue“ Recht (allerdings mit den „alten“ Freibeträgen) zur Anwendung kommen soll.
Bereits heute besteht eine Vielzahl an Fragen, wie das neue Gesetz in Teilen zu verstehen ist. Erste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit kommen auf. Auch Ebner Stolz Mönning Bachem nimmt regen Anteil an dieser Meinungsbildung durch Veröffentlichung von Aufsätzen in Fachzeitschriften, um Ihre Interessen zu vertreten (vgl. www.ebnerstolz.de). Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits angekündigt, dass die aufgekommenen Zweifelsfragen in mehreren Anwendungsschreiben behandelt werden. Was lange währt, ist also doch nicht immer gut.
Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihr CoC Unternehmensnachfolge
Inhaltsverzeichnis
I. Änderungen bei Freibeträgen und Steuertarifen
II. Änderungen bei Privatvermögen
1. Bewertung von Immobilien
1.1 Bewertung unbebauter Grundstücke
1.2 Bewertung bebauter Grundstücke
1.3 Sonderfälle
1.4 Öffnungsklausel
1.5 Einschätzung
1.6 Verschonungsabschlag bei vermietetem Grundvermögen
2. Schenkung des Familienheims
3. Vererbung des Familienheims
3.1 Begünstigung des Ehegatten und des Lebenspartners
3.2 Begünstigung der Kinder
4. Stundung der Steuer bei Erwerb von Grundvermögen
5. Wegfall des Abzugsverbots für den Nießbrauch
6. Bewertung von Lebensversicherungen
7. Zurückweisung eines Anspruches aus Vertrag zugunsten Dritter gegen Abfindung
III. Änderungen bei Betriebsvermögen
1. Bewertung von Unternehmensvermögen
1.1 Börsenkurs/Verkäufe innerhalb eines Jahres
1.2 Bewertung nach betriebswirtschaftlichen Methoden
1.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
1.4 Gesetzlicher Mindestwert
1.5 Aufteilung des Werts von Personengesellschaften auf Gesellschafter
1.6 Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen
2. Begünstigung für Betriebsvermögen
2.1 Überblick über das neue Begünstigungssystem
2.2 Begünstigtes Vermögen
2.3 Beibehaltung der Mindestlohnsumme
2.4 Behaltensfrist
2.5 Anzeige- und Nachweispflichten
3. Erste Gestaltungsüberlegungen
3.1 Schaffung begünstigten Vermögens
3.2 Optimierung der Verwaltungsvermögensquote
3.3 Lohnsummenoptimierung
IV. Vermeidung der Doppelbelastung mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer
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