Ein Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter bei Vertragsende zurückgelassenen Gegenstände für diesen zu verwahren. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter an den Sachen des Mieters ein Pfandrecht begründet hat.
In dem vom Brandenburgischen Oberlandesgericht durch Urteil vom 28.4.2010 (3 U 122/09) entschiedenen Fall begehrte der Mieter vom Vermieter Schadensersatz, weil dieser ihm gehörendes Heizöl aus den auf dem Grundstück gelagerten Tanks entsorgt hatte und somit zur Herausgabe an den Mieter nicht mehr in der Lage war. Zudem hatte der Vermieter an dem Öl ein Pfandrecht begründet und den Mieter nach Vertragsende nicht mehr auf das Grundstück gelassen. Da sich das Heizöl in der alleinigen Obhut des Vermieters befand und dieser dafür verantwortlich war, billigte das Gericht dem Mieter einen Schadensersatzanspruch zu.
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