IT-Systeme in Unternehmen werden immer komplexer. Damit steigen auch die generellen Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit der IT-Systeme. In Bezug auf die rechnungslegungsrelevanten IT-System bestehen besondere gesetzlichen Anforderungen bezüglich Ordnungs- mäßigkeit und Sicherheit.
Unsere IT-Revision beurteilt aber nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme im Rahmen der Jahres- abschlussprüfung sowie die Konformität mit (steuer-)gesetzlichen Regelungen. Wir decken auch Schwachstellen auf, bewerten die Risiken für Ihr Unternehmen und sorgen mit Ihnen zusammen für eine bessere Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer IT-Systeme. Unser Leistungsspektrum im Bereich der IT-Revision umfasst hierbei insbesondere:
Systemprüfungen gem. IDW PS 330 / RS FAIT 1 (Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie)
Der Abschlussprüfer hat gemäß IDW PS 330 das IT-gestützte
Rechnungslegungssystem daraufhin zu beurteilen, ob es den gesetzlichen
Anforderungen entspricht. Insbesondere geht es um die im IDW RS...
Datenschutzaudits gem. § 9 BDSG
Mit der Computerisierung der Wirtschaftswelt geht die Forderung nach einem
wirkungsvollen und gesetzeskonformen Datenschutz einher. Wenn Unternehmen oder
Organisationen personenbezogene Daten...
Datenprüfung/Datenanalyse
Gängige Standardanwendungen, wie etwa Tabellenkalkulations- programme,
ermöglichen keine effektive und effiziente Analyse umfangreicher Datenbestände.
Wir wenden spezielle Datenanalysetools (z. B....
Security-Checks der IT-Infrastruktur
Unser Security-Check zur Prüfung der grundlegenden Sicherheit einer
DV-Landschaft beinhaltet insbesondere:
Komponentenerstellung physische und logische Sicherungsmaßnahmen
Erstellung von...
Projektbegleitende Qualitätssicherung bei Software-Implementierungen
Insbesondere bei Software-Implementierungen erweist sich eine projektbegleitende Qualitätssicherung als nützlich, um teure Nacharbeiten und Verzögerungen bei der Einführung zu minimieren.
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, die mit Hilfe
eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen
durch Datenzugriff zu prüfen.
Sie hat dabei...
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