E-Bilanz

TATSÄCHLICHER BÜROKRATIEABBAU ODER ZUSÄTZLICHE BELASTUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN?

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008 wurde § 5b in das Einkommensteuergesetz gefügt und § 60 EStDV entsprechend angepasst. Hiermit wurde die gesetzliche Grundlage für die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung geschaffen.

Das bedeutet akuten Handlungsbedarf für Unternehmer und Berater gleichermaßen, denn die Finanzbuchhaltung ist zum 01.01.2012 auf die
neuen Anforderungen hin anzupassen. Dabei stehen umfangreiche Modifikationen der Finanzbuchhaltung an, welche im Laufe des Jahres 2011 vorzubereiten sind.

Folgende Fragen müssen beantwortet werden:

  • Ist mein ERP-System mehrkreisfähig?
  • Können Sonder- und Ergänzungsbilanzen gebucht werden?
  • Wird die Kapitalkontenentwicklung treffend dargestellt?
  • Entspricht mein Kontenplan der Steuertaxonomie?
  • Welche Auswirkungen hat eine Anpassung auf mein Reporting?
  • Ist eine XBRL-Ausgabe aus meinem System überhaupt möglich?
  • Sind meine Mitarbeiter auf die Umstellung vorbereitet?

Ebner Stolz Mönning Bachem bietet Ihnen diesbezüglich kompetente Beratung und Begleitung. Wir zeigen Ihnen konkret auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungsmöglichkeiten auf.

Schwerpunkte unserer Beratung sind unter anderem:

  • Anforderungskatalog der Finanzverwaltung zur E- Bilanz und Taxonomie
  • Möglichkeiten der Aufbereitung und Übermittlung der E-Bilanz (XBRL-Schnittstelle)
  • Prüfung und Hilfestellung bei der Erweiterung
    des Kontenrahmens
  • Persönliche und sachliche Voraussetzungen der Härtefallregelung sowie Rechtsbehelfsmöglichkeiten
  • Inhouse-Trainings und Workshops für Ihre Mitarbeiter

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