TATSÄCHLICHER BÜROKRATIEABBAU ODER ZUSÄTZLICHE BELASTUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN?
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008 wurde § 5b in das Einkommensteuergesetz gefügt und § 60 EStDV entsprechend angepasst. Hiermit wurde die gesetzliche Grundlage für die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung geschaffen.
Das bedeutet akuten Handlungsbedarf für Unternehmer und Berater
gleichermaßen, denn die Finanzbuchhaltung ist zum 01.01.2012 auf die
neuen Anforderungen hin anzupassen. Dabei stehen umfangreiche Modifikationen der
Finanzbuchhaltung an, welche im Laufe des Jahres 2011 vorzubereiten sind.
Folgende Fragen müssen beantwortet werden:
Ebner Stolz Mönning Bachem bietet Ihnen diesbezüglich kompetente Beratung und Begleitung. Wir zeigen Ihnen konkret auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungsmöglichkeiten auf.
Schwerpunkte unserer Beratung sind unter anderem:
Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
Rechtsberatung
Unternehmensberatung