Bundesregierung und KfW haben mit Wirkung zum 1.2.2010 Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt steht dabei eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt.
So lauten die drei Kernpunkte der Verbesserungen, die Bundesregierung und KfW im KfW-Sonderprogramm vereinbart haben. In allen Programmvarianten des KfW-Sonderprogramms werden die Zinsbindungsfristen verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von drei, fünf oder acht Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren zur Verfügung.
Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante "Flexibel" eingeführt, um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. Euro künftig bis zu 50 Prozent der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1.2.2010 in Kraft.
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