Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der neugefassten Investmentfonds-Richtlinie (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Die Richtlinie zielt darauf, die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts zu erhöhen und den Anbietern von Fondsprodukten attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu bieten. Für Fondsanleger werden EU-weit einheitlich hohe Schutzstandards geschaffen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Umsetzung der neugefassten europäischen Investmentfonds-Richtlinie 2009/65/EG (sog. „OGAW IV-Richtlinie“, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) im Investmentgesetz (InvG), die zum 1. Juli 2011 in nationales Recht umzusetzen ist. Aufgrund einer vergleichbaren Interessenlage sollen die Vorschriften auch für nicht durch die OGAW IV-Richtlinie harmonisierte Fonds (sog. „Nicht-OGAW-Fonds“, z.B. Offene Immobilienfonds) Anwendung finden. Der Gesetzesentwurf enthält zudem steuerliche Maßnahmen.
Die OGAW-IV-Richtlinie regelt insbesondere folgende Bereiche, die durch Änderungen des InvG umgesetzt werden:
In Anlehnung an die Vorgaben der OGAW-IV-Richtlinie im Bereich Verschmelzungen und Master-Feeder-Konstruktionen sieht der Gesetzentwurf zudem neue Informationspflichten gegenüber dem Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers vor (Schreiben, E-Mail etc.). Dies bedeutet beispielsweise eine Verbesserung der Information der Anleger bei Änderungen der Kosten oder Anlagestrategie eines Investmentfonds.
Das Gesetz dient ferner der Verbesserung der Rahmenbedingungen für sog. Mikrofinanzfonds, bei denen inländische Fonds in unverbriefte Darlehensforderungen sogenannter Mikrofinanz-Institute investieren können. Hier sollen bestehende Hemmschwellen abgebaut werden. Die bisherigen Anforderungen des InvG an Mikrofinanz-Institute haben dazu geführt, dass keine Mikrofinanz-Sondervermögen in Deutschland aufgelegt wurden. Die Anforderungen an die Mikrofinanz-Institute sind daher auf ein angemessenes Maß zurückzuführen.
Die nach der OGAW-IV-Richtlinie zugelassene grenzüberschreitende Fondsverwaltung durch Kapitalanlagegesellschaften macht ferner steuerrechtliche Anpassungen erforderlich, um auch künftig eine eindeutige steuerliche Kategorisierung von Investmentvermögen als inländisches oder ausländisches Steuersubjekt zu gewährleisten.
Zusätzlich und unabhängig von der Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie ist es erforderlich, den Kapitalertragsteuerabzug bei sammelverwahrten Aktien und Investmentanteilen ab dem 1. Januar 2012 neu zu regeln, um Steuergestaltungen bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag zu verhindern.
Außerdem ist eine Regelung im Zusammenhang mit dem REIT-Gesetz (Real Estate Investment Trust) aufgenommen worden, wonach für Vor-REITs die Frist für den zur Erlangung des REIT-Status erforderlichen Börsengang auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden kann und hierdurch auch ein steuerlicher Bestandsschutz (§ 3 Nummer 70 EStG - Exit Tax) eintritt.
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