Steuern - Inventur 2009 vorbereiten
Sofern Kaufleute keine permanente Inventur vornehmen, ist zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bestandsaufnahme notwendig. Sie ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung. Grundsätzlich ist die Inventur am Bilanzstichtag vorzunehmen, in der Regel also am 31.12. Allerdings gibt es hier Erleichterungen:
- Die zeitnahe Inventur erfolgt innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag, zwischenzeitliche Bestandsveränderungen sind festzuhalten.
- Eine zeitlich verlegte Bestandsaufnahme ist binnen drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Stichtag möglich. Dies erfordert dann eine wert- und nicht nur eine mengenmäßige Fortschreibung oder Rückrechnung. Dieses Verfahren kann nicht für unvorhersehbare Abgänge sowie wertvolle Güter erfolgen und ist zudem nicht für die steuerliche Verbrauchsfolge verwendbar.
- Bei der Einlagerungsinventur erfolgt die Aufnahme laufend durch automatisch gesteuerte Lagersysteme. Das kann etwa für nicht begehbare Hochregallager Anwendung finden, allerdings sollte sich die Ware im Laufe eines Jahres bewegen.
- Letztlich ist noch das Festwertverfahren für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe anwendbar. Hier muss eine körperliche Inventur nur alle drei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Dabei darf das Festwertverfahren nur der Erleichterung der Inventur und Bewertung dienen, nicht jedoch dem Ausgleich von Preisschwankungen.
Inventuraufzeichnungen sind so zu führen, dass eine spätere Nachprüfung möglich ist. Ratsam ist, die Bestandsaufnahmelisten nach den gelagerten Vorräten zu gliedern, wobei der Lagerort zu vermerken ist. Die Listen sind von den aufnehmenden Personen abzuzeichnen. Besonderes Augenmerk ist auf Kommissionsware oder berechnete und vom Kunden noch nicht abgeholte Gegenstände zu legen. Auch die Bestandsaufnahme der Forderungen und Verbindlichkeiten und die Erfassung von Bargeld gehören zu den Jahresendarbeiten.
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