Die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz wird seit dem 1.8.2009 alternativ auch mit einem Festbetrag in Höhe von 330 € gefördert. Das ergibt sich aus einer neuen Förderrichtlinie des Bundesumwelt- und des -verkehrsministeriums. Die Bundesregierung verspricht sich von der sofortigen finanziellen Förderung eine Ankurbelung des Nachrüstmarktes, der weitgehend zum Erliegen gekommen war. Anträge auf einen Zuschuss online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden - dort gab es bis Anfang 2009 auch die sog. Abwrackprämie.
Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Alternative erhalten, die Förderung über den Zuschuss ist jedoch attraktiver. Denn durch den Zuschuss hat der Halter den Förderbetrag schnell auf dem Konto. Neben der Förderung bringt der neue Rußfilter vier weitere Vorteile:
Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine bessere Umweltplakette und können je nach Ausgestaltung der Umweltzone auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.
Die nachgerüsteten Fahrzeuge werden vom zeitlich befristeten Kfz-Steueraufschlag ausgenommen, der 1,20 € pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum beträgt.
Der Wiederverkaufswert erhöht sich.
Die Nachrüstung der Filter trägt dazu bei, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität besser wird.
Hintergrund ist die am 1.4.2007 in Kraft getretene Regelung, wonach Halter von bis Ende 2006 zugelassene Diesel-Fahrzeugen einen Zuschuss von 330 € bekommen, wenn sie ihren Wagen bis spätestens zum 31.12.2009 mit einem Rußfilter nachrüsten. Das gab es bis zum 30.7.2009 nur über die Regelung, dass es so lange eine Steuerbefreiung gab, bis der Betrag von 330 € erreicht ist. Das kann sich insbesondere bei Kleinwagen mit geringer Kfz-Steuer über mehrere Jahre hinziehen. Nunmehr können die Besitzer sofort ihr Geld auf einen Schlag erhalten.
Die Steuerbefreiung gibt es nur für Fahrzeuge, die nach der Erstzulassung mit Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden. Nach dem Gesetzeswortlaut sind nämlich werksseitig mit Rußfilter ausgestattete Fahrzeuge von der Steuerförderung ausgeschlossen, ihnen fehlt es an der nachträglichen Verbesserung (BFH-Urteile vom 13.8.2008, II R 17/08 und II R 15/08, BFH/NV 2009 S. 218). Keinen Steuernachlass gab es auch, wenn die Nachrüstung des Fahrzeugs vor dessen Erstzulassung auf Wunsch des Käufers erfolgt war. Maßgebend für den Zeitpunkt der technischen Verbesserung ist die Fertigstellung des Einbaus; diese kann auch noch am selben Tag geschehen. Die Beweislast trägt dabei der Halter - insb. anhand von Dokumenten mit Uhrzeitangaben (OFD Chemnitz, Verfügung vom 23.10.2008, S 6000 - 43/15 - St 23).
Hinweis: Da die Förderung an Silvester 2009 ausläuft, sollten sich Besitzer von Diesel-Fahrzeugen beeilen.
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