Nach einer Mitteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung am 21.06.2011 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von derzeit 3,5% auf künftig 5% vorsieht. Die Erhöhung soll zum 01.03.2012 wirksam werden.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Erhöhung auf ebenfalls 5% im Gespräch. Diese soll bereits zum 01.10.2011 erfolgen. Der Gesetzesentwurf ist nach der 1. Lesung an die Ausschüsse überwiesen worden.
Die Regelung betrifft nur Rheinland-Pfalz und NRW. Zwar sieht das Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich einen Steuersatz von 3,5% vor. Da die Grunderwerbsteuer allerdings eine Ländersteuer ist und die Bundesländer seit dem 01.09.2006 den Steuersatz selbst festlegen dürfen, haben zahlreiche Bundesländer bereits von der Möglichkeit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer Gebrauch gemacht. Es handelt sich um das Saarland (4%), Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (alle 4,5%) sowie Brandenburg, Schleswig-Holstein (zum 01.01.2012) und Thüringen (alle 5%).
Auch Baden-Württemberg plant eine Erhöhung auf 5%. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll noch dieses Jahr eingebracht werden.
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