Mit dem am 7.12.2011 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression sollen Steuerpflichtige in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression entlastet werden. Der Abbau der kalten Progression wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte: · Anhebung des Grundfreibetrages bis 2014 um 4,4 Prozent von bisher 8.004 Euro auf 8.354 Euro. Zum 1.1.2013 steigt der Grundfreibetrag zunächst um 126 Euro und zum 1.1.2014 um weitere 224 Euro. · Anpassung des Tarifverlaufs bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent, damit jedes Einkommen genau um den Betrag entlastet wird, um den es durch die kalte Progression belastet wird. Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden. Hinweis der Redaktion: Die Einkommensteuer berechnet sich in Deutschland nach einem so genannten progressiven Tarif. Das bedeutet, dass derjenige, der mehr verdient, auch prozentual mehr Steuern bezahlt, so dass für jeden Euro an zusätzlichem Einkommen ein höherer Steuersatz veranschlagt wird. Der Steuerbetrag steigt also nicht gleichmäßig, sondern überproportional. Der progressive Steuertarif hat dann einen negativen Effekt, wenn die Einkommensteuersätze die Preisentwicklung, also die Inflation, nicht berücksichtigen. Dieses Zusammenspiel von Inflation und Steuerprogression nennt man „kalte Progression". Diese kalte Progression will die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf abmildern.
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