Am 7. Oktober 2011 wurde in Port Louis, Mauritius, das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Republik Mauritius und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet.
Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften und des anschließenden Austausches der Ratifikationsurkunden beider Vertragsstaaten.
Das Abkommen im Volltext finden Sie hier.
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