Lohnsteuerermäßigungsverfahren

 

Bei hohen Werbungskostenüberschüssen lohnt es sich, die Steuererklärung für 2009 alsbald einzureichen. Schneller geht eine Steuerminderung über die Stellung eines Lohnsteuerermäßigungsantrages für 2009. Hierfür ist am 30.11.2009 Fristende. Für 2009 sollten die beruflichen und sonstigen Aufwendungen noch über diesen Antrag geltend gemacht und damit zumindest die Steuer auf das Dezembergehalt reduziert werden.

Wer entsprechende Steuervergünstigungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für 2010 geltend machen will, hat die dazu bereits erfolgten gesetzlichen Änderungen zu beachten. In diesen Fällen ist deshalb anstelle des vereinfachten Antrages auf Lohnsteuer-Ermäßigung „LSt 3A" der normale 6-seitige Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009 (Vordruckname „LSt 3") beim Finanzamt einzureichen.

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