IDW zur Teilwertabschreibungen nach § 1 AStG

IDW-Aktuell vom 12.12.2011


Mit seiner Stellungnahme vom 09.12.2011 hat das IDW auf das BMF-Schreiben vom 29.03.2011 zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen zu Gesellschafterdarlehen an Auslandskapitalgesellschaften reagiert. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung vertritt das IDW die Auffassung, dass außerbilanzielle Wertkorrekturen auf Teilwertabschreibungen bei Darlehensbeziehungen zu verbundenen ausländischen Unternehmen nicht auf Grundlage von § 1 AStG vorgenommen werden können.

Damit § 1 AStG überhaupt zur Anwendung kommt, muss die Minderung der Einkünfte aus einer Geschäftsbeziehung stammen und ein fremdunüblicher Verrechnungspreis zugrunde gelegt worden sein. Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht erfüllt. Auch unter formalrechtlichen Aspekten ist der Auffassung der Finanzverwaltung nicht zu folgen, weil durch eine Teilwertabschreibung keine Gewinnverlagerung ins Ausland bewirkt werden kann. Denn der Einkünfteminderung im Inland steht keine entsprechende Einkünfteerhöhung im Ausland gegenüber. Außerdem ist nach Auffassung des IDW zu bedenken, dass § 1 AStG nur eine einkünfteerhöhende Berichtigung vorsieht mit der Folge, dass es zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung kommt, falls in späteren Perioden eine bilanzsteuerrechtlich erforderliche und ertragswirksame Teilwertzuschreibung zu einer außerhalb der Bilanz hinzugerechneten Teilwertabschreibung vorzunehmen ist.

Quelle und Downloadmöglichkeit für die Stellungnahme des IDW: IDW-Aktuell vom 12.12.2011

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