IDW: Stellungnahmen zur Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen verabschiedet

IDW RS HFA 39 und IDW RS HFA 44


IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 39) sowie Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW RS HFA 44)

Der HFA hat am 25.11.2011 in seiner 226. Sitzung die IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 39) sowie Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW RS HFA 44) verabschiedet. Diese Verlautbarungen ersetzen die IDW Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 i.d.F. 1998: Vergleichszahlen im Jahresabschluß und im Konzernab­schluß sowie ihre Prüfung und 3/1995: Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises.

IDW RS HFA 39 wurde gegenüber dem veröffentlichten Entwurf vom 24.11.2010 unverändert verabschiedet. In IDW RS HFA 44 wurden im Vergleich zum Entwurf Änderungen vorgenommen hinsichtlich der Ermittlung der auf den Konzern entfallenden Aufwendungen und Erträge bei unterjähriger Erstkonsolidierung eines neuen Tochterunternehmens: Ausgehend von einer regelmäßig auf den Erwerbszeitpunkt zu erstellenden Zwischenbilanz sind die auf die Zeit zwischen dem letzten Abschlussstichtag und dem Stichtag der Zwischenbilanz entfallenden Aufwendungen und Erträge (d.h. das im Rahmen der Kapitalkonsolidierung zu berücksichtigende erworbene Ergebnis) sowie die auf die Zeit der Konzernzugehörigkeit bzw. der gemeinsamen Führung entfallenden Aufwendungen und Erträge abzuleiten. Für eine unterjährige Entkonsolidierung sind hingegen keine Veränderungen zum Entwurf vorgenommen worden; in diesem Fall dürfen die noch auf den Konzern entfallenden Aufwendungen und Erträge statistisch geschätzt werden.

IDW RS HFA 39 und IDW RS HFA 44 werden in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten und dem WPg Supplement 1/2012 veröffentlicht werden.

Quelle: IDW-Aktuell vom 01.12.2011

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