IDW: Entwurf einer Neufassung von IDW RS ÖFA 2 zur Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach dem EnWG

IDW-Aktuell vom 07.12.2011


Am 25.11.2011 hat der HFA in seiner 226. Sitzung den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (IDW ERS ÖFA 2 n.F.) billigend zur Kenntnis genommen. Der Fachausschuss für Öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) hatte zuvor den Entwurf am 14.11.2011 verabschiedet.

Die Neufassung wurde erforderlich aufgrund der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26.07.2011. Die Regelungen zur Rechnungslegung und Buchführung von Energieversorgungsunternehmen, insbesondere zur Entflechtung, finden sich nunmehr im § 6b EnWG statt wie bisher im § 10 EnWG a.F. Bisher reichte es aus, die Entflechtung in der internen Rechnungslegung vorzunehmen. Künftig sind die Tätigkeitsabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zusammen mit dem Jahresabschluss bekannt zu machen.

Der Entwurf steht als Download auf der Website des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. In Heft 2/2012 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 1/2012 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" erfolgt der Abdruck. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 11.05.2012.

Quelle: IDW-Aktuell vom 07.12.2011

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