Erhöhung des Abschreibungsvolumens

Befindet sich im steuerlichen Privatvermögen ein fremdvermietetes Gebäude mit hohen stillen Reserven, können diese gehoben werden. Ein erhöhtes Abschreibungsvolumen kann geschaffen werden, indem der vermietete Grundbesitz in eine betriebliche Personengesellschaft (etwa eine GmbH & Co. KG) zum Verkehrswert eingebracht wird. Diese Einbringung kann ohne Steueranfall erfolgen, wenn seit der Anschaffung des Gebäudes (gegebenenfalls durch den Rechtsvorgänger) mehr als 10 Jahre vergangen sind. Die weitere Abschreibung des Gebäudes ist dann vom Verkehrswert vorzunehmen.

Hinweis: Die Schaffung einer höheren Abschreibungsbemessungsgrundlage ohne Abfluss von Liquidität setzt voraus, dass die Personengesellschaft eine Gegenleistung in Höhe des Verkehrswertes gewährt. Die kann z. B. in Gesellschaftsrechten, der Einräumung einer Gesellschafterforderung oder der Übernahme von Darlehen bestehen. Als Nachteil ist anzumerken, dass das Grundstück steuerlich verstrickt wird und somit der Wertzuwachs bei einer späteren Veräußerung der Besteuerung unterliegt. In Anbetracht der Komplexität der Rechtsfrage ist individuelle Beratung dringend zu empfehlen.

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