Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11.05.2011


Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2011 einen Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ beschlossen. Ziel des Gesetzes soll die verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland sein.

Quelle: Mitteilung des Bundesminsteriums der Finanzen vom 11.05.2011

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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