Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren startet erst 2013

Der Starttermin für das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren verzögert sich aufgrund technischer Schwierigkeiten weiter. Der Starttermin ist nunmehr auf den 1.1.2013 verschoben. Grundsätzlich behalten in dieser Übergangsphase die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug 2011 (sog. Ersatzbescheinigung 2011) mit sämtlichen darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ihre Gültigkeit.

Mit Schreiben vom 30.11.2011 (Az. S 2363/79 - St 144) informiert die OFD Karlsruhe die Arbeitgeber darüber, in welchen Fällen eine Bescheinigung des Finanzamts für den Lohnsteuerabzug 2012 erforderlich ist.

Danach besteht kein Handlungsbedarf, sofern sich die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers nicht ändern. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen weiterhin aufzubewahren und sie dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in 2012 auszuhändigen.

Sofern sich die Verhältnisse gegenüber den Vorjahren ändern, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale auch anhand des Mitteilungsschreibens des Finanzamts zur „Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug oder den Ausdruck des Finanzamts mit den ab dem 1.1.2012 gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen nachweisen. Diese vereinfachte Nachweismöglichkeit gilt auch bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses in 2012.

Beantragt der Arbeitnehmer erstmals für 2012 eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, kann deren Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber auch durch den vom Finanzamt auf Antrag zu fertigenden Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM erfolgen.

Nehmen Arbeitnehmer in der Übergangsphase erstmals eine Beschäftigung auf und verfügen sie deshalb weder über die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011, müssen sie beim Finanzamt eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" beantragen.

 

<< zurück zur Übersicht



Artikel als PDF

Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
Rechtsberatung
Unternehmensberatung