Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet

Doppelbesteuerungsabkommen vom 19.09.2011


Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Finanzminister Mehmet Şimşek haben am 19. September 2011 in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei unterzeichnet.

Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden sein. Es ersetzt das bisherige Abkom­men aus dem Jahr 1985, das nach seiner Kündigung noch bis zum 31. Dezember 2010 anzuwenden war.

Das neue Abkommen lehnt sich im Wesentlichen an das Musterabkommen der OEDC an. Im Vergleich zum bisherigen Abkommen erfolgen insbesondere folgende Anpassungen an die aktuelle internationale Abkommenspolitik:

  • die Quellensteuersätze bei Dividenden und Zinsen wurden gesenkt
  • ein begrenztes Besteuerungsrecht von Renten im Quellenstaat wurde eingeführt
  • die Möglichkeit der Anrechnung fiktiver, nicht gezahlter türkischer Steuern wird wegfallen
  • eine so genannte Umschwenkklausel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wird zugunsten Deutschlands eingeführt
  • der steuerliche Informationsaustausch wird dem geltenden OECD-Standard entsprechend erweitert. 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Nr. 39/2011 vom 19.09.2011

Das Doppelbesteuerungsabkommen im Volltext finden Sie hier.

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