Bundestag verabschiedet den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011

Zahlreiche Regelungen treten ab 01.01.2012 in Kraft


Der Bundestag hat am 09.06.2011 den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 verabschiedet. Zuvor hatte der Finanzausschuss am 08.06.2011 noch einen Antrag der SPD-Fraktion auf Anhebung des steuerlichen Behindertenpauschbetrages mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt. In dem zur Beratung anstehenden Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes gehe es zuerst um die Vereinfachung steuerlicher Regelungen, hieß es von der Unionsfraktion dazu.
Das Gesetz bringt Änderungen unter anderem in folgenden Bereichen: 
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 80,00 Euro auf 1.000,00 Euro.
  • Ein verpachteter Betrieb gilt künftig so lange als fortgeführt, bis eine ausdrückliche Erklärung der Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt abgegeben wird.
  • Die verbilligte Vermietung einer Wohnung gilt künftig als voll entgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall hat der Vermieter den vollem Werbungskostenabzug.
  • Nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige können künftig, ggf. unter weiteren Voraussetzungen, wahlweise die Steuererklärung im 2-Jahres-Takt abgeben.
  • Für eine verbindliche Auskunft wird künftig nur dann eine Gebühr erhoben, wenn der Gegenstandswert mindestens 10.000,00 Euro beträgt.
  • Die Frist zur Meldung von Auslandssachverhalten wird deutlich verlängert. Musste bisher das meldepflichtige Ereignis innerhalb eines Monats gemeldet werden, ist es künftig ausreichen, wenn die Information innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Ereignis stattgefunden hat, beim Finanzamt eingeht.

Weitere Einzelheiten zu dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ergeben sich aus dem Entwurf des Gesetzes und dem Bericht des Finanzausschusses. Den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 finden Sie hier. Zum Bericht des Finanzausschusses geht es hier.

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