Der Bundestag hat am 27.10.2011 Änderungen zum bestehenden Insolvenzrecht verabschiedet. Mit den geänderten Regelungen soll die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden. In diesem Zuge erhalten die Gläubiger mehr Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters und die sogenannte Eigenverwaltung wird gestärkt.
Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundestageshier.
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