Der Bundestag hat einstimmig beschlossen, dass die Grenze für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer dauerhaft bei € 500.000,00 bleibt. Bis zu dieser Umsatzgrenze können Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten anmelden und abführen. Erst wenn der Unternehmer das Entgelt auch einnimmt, muss er die Umsatzsteuer abführen.
Die Grenze betrug ursprünglich € 250.000,00 und war im Rahmen der Finanzkrise zunächst befristet bis zum 31.12.2011 auf € 500.000,00 angehoben worden.
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